Landpension Freiimfelde
Freiimfelde 18
15926 Luckau/OT Duben
info@landpension-freiimfelde-luckau.de
0172-6510161 035456-659962
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landpension Freiimfelde***
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, gleich ob schriftlich oder fernmündlich, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zu Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast bei der Suche einer gleichwertigen Unterkunft behilflich zu sein. Ausnahmen stellen dar:
- Höhere Gewalt und andere nicht zu vertretende Umstände die eine Erfüllung der Leistung unmöglich machen, zum Beispiel Zerstörung der Einrichtung
- Der begründete Anlass, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Landpension Freiimfelde in der Öffentlichkeit gefährden kann
- Das Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Identität oder verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, wesentlich kann dabei die Zahlungsunfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
- Der Zweck des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertragliche Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen.
5. Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer durch den Kunden spätestens bis 10.00 geräumt zur Verfügung zu stellen.
8. Die gebuchten Zimmer werden vom Hotelier am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb zu verständigen, wenn die Anreise voraussichtlich nach 18.00 Uhr erfolgen wird.
9. Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.
10. Ist ein Rücktrittrecht nicht vereinbart, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält die Landpension Freiimfelde den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Landpension Freiimfelde den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen.
11. Rechnungen der Landpension Freiimfelde ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
12. Die Landpension Freiimfelde ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
13. Durch den kostenfrei bereitgestellten Pensionsparkplatz kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsparkplatz haftet die Landpension Freiimfelde nicht.
14. Unsere Zimmer sind alle Nichtraucherzimmer. Bei Verstoß werden wir eine Reinigungs- und Ausfallpauschale in Höhe von 150,-€ berechnen.
15. Bei herbeigeführten Schäden, ganz gleich ob schuldhaft oder nicht, ist der Gast verpflichtet den entstandenen Schaden zu regulieren, dadurch entstandene Vermietungsausfälle ebenfalls. Mängel an den Einrichtungsgegenständen sind dem Hotelier sofort zu melden.
16. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedinungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.